Verlängerung der Sonderregelung per Handwerker-Parkausweis
Umweltzonen Köln und Bonn: Handwerkskammer begrüßt Verlängerung der Sonderregelung per Handwerker-Parkausweis
Es ist abzusehen, dass ab Mitte 2011 die Umweltzonen in Köln und Bonn auf gelb-grün geschaltet werden. Das bedeutet, dass Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette diese Umweltzonen nicht befahren dürfen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Besonders betroffen von der Einschränkung ist das Handwerk. Viele Handwerksunternehmer benutzen aufgrund der geringen Jahreskilometerleistung ihre Werkstatt- und Lieferwagen länger als 10 Jahre. Diese Fahrzeuge erhalten häufig nur eine rote Plakette.
Bis Jahresende in die Umweltzonen
In seiner Sitzung am 16. Februar hat der Umweltausschuss des Landtags NRW auf Antrag der FDP-Fraktion jetzt den Beschluss gefasst, die Gültigkeit des Handwerkerparkausweises zur Einfahrt in die NRW-Umweltzonen bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Somit könnten Handwerksunternehmen auch mit Firmenfahrzeugen ohne Umweltplakette noch bis Jahresende in die Umweltzonen fahren.
Die Handwerkskammer zu Köln begrüßt diesen Beschluss. Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln: „Wir haben Ende 2010 alle Landtagsfraktionen in dieser Angelegenheit angeschrieben. Es ist erfreulich, dass nun im Umweltausschuss des Landtags dieser Beschluss gefasst wurde, ohne dass dies die zwischen Landesregierung und dem Westdeutschen Handwerkskammertag zu Jahresbeginn vereinbarte Fuhrparkregelung einschränkt. Vor allem unseren Kleinstbetrieben hilft dies. Sie haben meist nur ein Firmenfahrzeug und können somit nicht von der Fuhrparkregelung profitieren. Nach der Wirtschaftskrise 2009 haben sie noch etwas Zeit gewonnen, die Neuanschaffung eines Fahrzeugs vorzubereiten. 25 Prozent der leichten Nutzfahrzeuge im Hand- werk wären sonst Mitte des Jahres aus den Umweltzonen verbannt. Wir erwarten, dass die Landesregierung die vom Parlament getroffene Änderung zügig umsetzt.”
Ausnahmergenehmigungen
Die neue Fuhrparkregelung sieht vor, dass der Betrieb, der ein umweltzonenkonformes Firmenfahrzeug (also gelbe oder grüne Plakette) besitzt, für ein zweites Fahrzeug mit roter Plakette eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann, bis zum 30. Juni 2012. Danach muss ein Betrieb über zwei Fahrzeuge mit grüner oder gelber Plakette verfügen, um für ein Fahrzeug mit roter Plakette eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Diese Regelung endet am 31. Dezember 2012.
( Quelle: Handwerkskammer zu Köln ; Bild: ©istockphoto.com)
Über den Autor:
Kristina Kopp ist Online Redakteurin bei Handwerk-kompakt.
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