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7. Februar 2013 – 16:03 | Kein Kommentar

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Neues GmbH-Gesetz: Die wichtigsten Änderungen und Modernisierungen

Eingetragen von kk am 8. Dezember 2010 – 10:20Kein Kommentar

Am 26. Juni 2008 hat der Bundestag ein neues GmbH-Gesetz (das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts) beschlossen. Der Bundesrat musste nur noch seine Zustimmung erteilen, inzwischen (seit 1. November 2008) ist es gültig.

Das Ziel war, das hundert Jahre alte GmbH-Gesetz zu reformieren und für die Zukunft GmbH-Gründungen zu erleichtern. Die Wettbewerbsfähigkeit sollte durch ein neues GmbH-Gesetz international gestärkt werden. Für notwendig erachtet wurde die Reform, um der Geschäftsform Limited etwas entgegensetzen zu können und GmbHs für den internationalen Wettbewerb zu rüsten.

Denn die Gründung einer Limited ist zwar zunächst problemlos zu bewältigen, verlangt aber die Rechnungslegung in Englisch und nach englischem Recht. Das neue Gesetz heißt abgekürzt MoMiG, was nicht nur auf die Modernisierung des alten GmbH-Rechts, sondern auch auf die Bekämpfung von Missbrauch hinweist, was nicht nur auf Mittelständler im Handwerk zielt.

Neues GmbH-Gesetz: Die Reform macht vereinfachte Gründungen  möglich

Ein neues GmbH-Gesetz ermöglicht GmbH-Gründern nun, das Mindeststammkapital mit nur 10.000 anstatt 25.000 Euro zu beziffern. Existenzgründer können sogar ohne ein Mindeststammkapital eine haftungsbeschränkte Unternehmensgesellschaft gründen. Hier gibt es allerdings Einschränkungen bei der Gewinnausschüttung: Nach und nach muss das übliche Mindeststammkapital angehäuft werden.

Um sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, ist ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen. Wer sich als Unternehmer im Handwerk ins Handelsregister eintragen lassen möchte, kann dies nun tun, ohne dass zuvor eine gewerberechtliche Anmeldung notwendig ist – ein neues GmbH-Gesetz macht es möglich. Auch die Höhe der Stammeinlagen ist gesunken: von 100 auf nur noch 1 Euro, wobei die Höhe durch die Gesellschafter selbst bestimmt werden kann.

Neues GmbH-Gesetz bietet auch mehr Schutz vor Missbrauch

Als besonders wichtig für ein neues GmbH-Gesetz wurden folgende Punkte erachtet: Die Gründung sollte flexibler werden und weniger reguliert. Außerdem sollte der Missbrauch dieser besonderen Gesellschaftsform eingedämmt werden. Ein Musterprotokoll erlaubt standardisierten GmbH-Gründungen eine unkompliziertere, schnellere und preiswertere Variante ohne notarielle Beurkundung.

Natürlich sollen eventuelle Gläubiger im Fall der Fälle (zum Beispiel einer Insolvenz eines Betriebs im Handwerk) nicht unter dieser Vereinfachung zu leiden haben. Deutschlands neues GmbH-Gesetz sieht deshalb vor, dass im Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift eingetragen werden muss und es im Falle der Insolvenz nicht mehr genügt, dass der Geschäftsführer abtaucht. Sollte dies vorkommen, sind die Gesellschafter verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen.

Autor: kk
kk
Name: Kristina Kopp
Über den Autor:
Kristina Kopp ist Online Redakteurin bei Handwerk-kompakt.
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